Die Förderrente und ihre Vorteile
Die Riester-Rente hat seit ihrer Einführung im Jahr 2001 eine große Anzahl an regelmäßigen Veränderungen und Anpassungen erfahren, die mit dem Ziel auf den Weg gebracht worden sind, die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen und mehr Menschen in die Absicherung einer privaten Rentenvorsorge zu bringen. Heute stellt sich die Riester-Rente als ein flexibles und sinnvolles System dar, mit dem Arbeitnehmer für die Zeit ihrer eigenen Rente vorsorgen können, indem sie monatlich einen Teil ihres Einkommens in einem Riester-Vertrag anlegen und verzinsen lassen. Zudem zahlt der Staat Förderungen zu den einzelnen Verträgen, davon profitieren alle Versicherten, besonders jedoch die mit Kindern, denn für diese gibt es jährliche Zulagen, die dem Sparvertrag zugeführt werden.
Die Förderung ist abhängig von der Höhe der eingezahlten Beiträge, wenn sich diese in der gesetzlich vorgegebenen Höhe bewegen, werden die vollen Förderungen angerechnet, ansonsten werden die Förderungen anteilig zugeteilt. Die Riester-Rente ist dabei besonders geschützt, sie kann im Falle von Arbeitslosigkeit und dem Abrutschen in Hartz IV nicht gepfändet werden. Zudem bleibt die Förderung auch bei der Einzahlung eines Mindestsockels von 5 Euro pro Monat bei Arbeitslosigkeit erhalten. Die Beantragung dieser Zulagen ist dabei für den Antragsteller sehr einfach, denn der Anbieter der Riester-Rente erledigt dieses für den Versicherten. Und auch im Todesfall ist diese Form der Vorsorge sicher, denn das eingezahlte Kapital verfällt nicht, sondern die Ansprüche können auf den Ehepartner oder einen anderen Erben übertragen werden. Der Rentenbeginn kann dabei in jedem Falle flexibel festgelegt werden, wer will, kann bereits flexibel vom 62. bis zum 67. Lebensjahr Leistungen beziehen.