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PKV – Beitragsrückerstattung als Pluspunkt

Personen, die keiner Versicherungspflicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Krankenversicherung unterliegen, haben die Möglichkeit, sich für eine private Krankenversicherung zu entscheiden. Dies bringt nicht wenige Vorteile mit sich, denn gerade im Hinblick auf die zu erbringenden Leistungen liegt die PKV meist vorn. Das gesamte Leistungsspektrum ist in der Regel innerhalb der privaten Krankenversicherung wesentlich umfangreicher, als es bei der GKV der Fall ist. Auch die Möglichkeit einer Beitragsrückerstattung durch die private Krankenversicherung ist für viele Menschen ein Grund, sich auf diese Weise zu versichern. Hierbei handelt es sich um ein Angebot einiger Versicherungsunternehmen, die dann bestimmte Beträge rückerstatten, wenn innerhalb eines festgesetzten Zeitraumes keine Leistungen beansprucht wurden.

In diesem Zusammenhang wird noch einmal unterschieden zwischen der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung, der pauschalen Rückerstattung und dem Leistungsfreiheitsrabatt. Die Pauschalleistung ist immer abhängig vom Erfolg des Versicherungsunternehmens und wird auf freiwilliger Basis gezahlt, wobei die Höhe der Erstattung jährlich erneut festgesetzt wird. Handelt es sich um eine pauschale Rückerstattung, ist dies ein Angebot einiger Versicherungsunternehmen, die bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen durch den Versicherten einen vertraglich fixierten Betrag zahlen. Hierbei spielt also der Geschäftserfolg des jeweiligen Unternehmens keine Rolle. Die private Krankenversicherung bietet auch je nach Tarif alternativ einen Leistungsfreiheitsrabatt an, statt einer Beitragsrückerstattung. Diese Art von Bonifizierung, die von der ein- oder anderen privaten Krankenversicherung in Aussicht gestellt wird, ist ebenfalls ein vertraglich garantierter Rabatt für nicht in Anspruch genommene Leistungen. Ausgehend von jährlich fünf Prozentpunkten kann dieser langsam steigende Rabatt dann irgendwann sogar die Hälfte des regulären Beitrags ausmachen. All jenes macht die private Krankenversicherung für immer mehr Menschen so attraktiv und bringt nicht wenige Wechsel von der GKV zur PKV mit sich, ein PKV-Vergleich ist deshalb zu empfehlen.

Zahnzusatzversicherungen verständlich erklärt

Etwa 90% der Deutschen sind über eine gesetzliche Krankenversicherung versichert. Jedoch wurde gerade in den letzten Jahren im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen immer mehr rationalisiert und gespart. Gerade aus diesem Grund nehmen immer mehr gesetzlich Versicherte eine der zahlreichen Zusatzversicherungen bei einer privaten Versicherung in Anspruch. Eine der wohl am häufigsten abgeschlossenen Zusatzversicherungen ist dabei dir Zahnzusatzversicherung.

Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchte sollte sich allerdings im Vorfeld nicht nur über die monatlichen Beiträge sondern auch über die Leistungen informieren. Denn immer noch variieren die Leistungen der einzelnen Anbieter für Zahnzusatzversicherung stark und weichen teilweise enorm voneinander ab. Von der gesetzlichen Krankenkasse werden in der Regel etwa 50% bis 65% der erstattungsfähigen Beträge übernommen. Dabei erhält man die vollen 65% nur wenn man auch über ein regelmäßig geführtes Bonusheft verfügt und hierfür regelmäßig die jährlichen Kontrolluntersuchungen über sich ergehen lässt. Dabei bleiben allerdings oft sehr teure Sonderbehandlungen von den Zuschüssen der gesetzlichen Krankenkassen unberührt. So muss in der Regel diese Sonderleistungen komplett von dem Patienten selber übernommen werden. Zu solchen Sonderbehandlungen beim Zahnarzt zählen zum Beispiel sehr teure Gold- oder auch Keramikinlays.

Genau für solche sehr kostspieligen Sonderbehandlungen eignet sich eine Zahnzusatzversicherung perfekt. Allerdings übernimmt auch eine Zahnzusatzversicherung nicht alle Kosten für jede Behandlung komplett. Im Gegenteil oftmals gibt sie einen Zuschuss zu dem Betrag den die gesetzliche Krankenkasse zahlt. Ebenfalls kommt es vor das die Zahnzusatzversicherung bei Behandlungen die von der gesetzlichen Versicherung gar nicht übernommen werden einen großen Teil übernehmen und der Versicherte nur noch einen kleinen Betrag zu zahlen muss.
In der Regel kann man bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung einen von drei Tarifen auswählen. Je nach Tarif richtet sich dann auch die Leistung der Zahnzusatzversicherung und der Beitrag der monatlich für diese Versicherung gezahlt werden muss.

Bei den meisten Zahnzusatzversicherungen kann der Versicherungsnehmer zwischen einem Basistarif, einem mittleren Tarif und einem Tarif mit hohen Leistungen wählen. Desto höher der Tarif dabei gewählt wird desto mehr Leistungen werden von der Zahnzusatzversicherung auch letztendlich übernommen. Desto mehr die Zahnzusatzversicherung dann am Ende übernimmt desto weniger muss der Patient zu dem Betrag der von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird hinzu zahlen. Viele Anbieter von Zahnzusatzversicherung bieten wie auch andere Versicherungen günstigere Familientarife an, diese Familientarife haben nicht nur den Vorteil das die Kosten günstiger sind. Darüber hinaus ist auch direkt die gesamte Familie vor teuren Zuzahlungen geschützt. Gerade Menschen die sehr häufig unter Problemen mit den Zähnen zu leiden haben ist eine Zahnzusatzversicherung oftmals die geeignete Lösung um vielen teuren Zuzahlungen endlich aus dem Weg zu gehen und so am Ende bares Geld zu sparen.

Aber gerade im Bereich der Zahnzusatzversicherung ist Vorsicht geboten, denn leider befinden sich gerade in diesem Bereich hin und wieder Versicherungen die ihre Kunden abzocken wollen. Daher kann man nur empfehlen die Anbieter gründlich zu vergleichen und gegebenenfalls auf einen namhaften Anbieter zurück zu greifen. Denn dort wo schon viele zufriedene Versicherungsnehmer zu finden sind ist die Chance auf eigene Zufriedenheit in der Regel um einiges Höher als anderswo.